Die LEZ-Umweltzone Valencia
Die spanische Großstadt Valencia, die 138 v. Chr. gegründet wurde, liegt im östlichen Teil Spaniens am Mittelmeer. Die Hauptstadt der gleichnamigen Provinz Valencia beherbergt rund 792.000 Einwohner auf einer Fläche von rund 135 km² und ist nach Madrid und Barcelona die drittgrößte Stadt Spaniens.
Die LEZ-Umweltzone Valencia, die am 15.11.2007 beschlossen wurde und am 01.01.2008 in Kraft getreten ist, ist eine temporär gültige Umweltzone, die die gesamte Stadt Valencia umfasst sowie kleinere Gemeindeteile außerhalb der Stadtgrenze.
Diese städtische LEZ-Umweltzone (Low Emission Zone) wird in Spanien auch ZBE (Zona de Bajas Emisiones) genannt und wird nur bei bestimmten verkehrsbedingten Luftverschmutzungsphasen in Kraft gesetzt.
Für die Ausrufung von Warnungen und Vorwarnungen sind in Valencia die Schadstoffe Stickstoffdioxid und Feinstaub PM10 relevant.
Beim Erreichen von 180 µg/m3, 200 µg/m3 und 400 µg/m3 NO2 (Stickstoffdioxid) werden verschiedenen Maßnahmen durch die Stadtverwaltung in Kraft gesetzt, wie auch bei PM10 (Feinstaub), sofern Grenzwerte im Tagesdurchschnitt von 50 µg / m3 und 80 µg / m3 überschritten werden.
Je nach Dauer und Intensität der Luftverschmutzungsphasen werden die Maßnahmen der Stadt in 3 Stufen gestaffelt.
Der aktuelle, heutige Einfahrstatus in der Zone für die einzelnen Fahrzeugtypen und die Übersicht für verschiedene Wochentage und Uhrzeiten kann nur in der Green-Zones-App eingesehen werden.
Tabellarische Übersicht über die Umweltzone
Die drei Stufen einer Luftverschmutzungsphase
In der LEZ-Umweltzone Valencia gelten im Falle einer Luftverschmutzungsphase nachfolgende drei Stufen, sofern jeweilige Messwertgrenzen überschritten worden sind.
In der Stufe 1 einer Luftverschmutzungsphase wird die Bevölkerung informiert und vor der Luftverschmutzung gewarnt.
In der Stufe 2 einer Luftverschmutzungsphase wird in ausgewählten Straßen der Umweltzone ein Fahr- und Parkverbot erlassen, ausgenommen bestimmter Ausnahmen, meist von städtischen Fahrzeugen.
In Stufe 3 gilt dann ein generelles Fahrverbot in der gesamten Umweltzone für entweder gerade oder ungerade Kennzeichen bestimmter Fahrzeugtypen, sofern diese nicht über eine Distintivo-Ambiental der Klasse 0 oder Eco verfügen.
Die Maßnahmen der Stufe 3 werden jedoch immer nur dann in Kraft gesetzt, wenn die zu hohen Messwerte vom Straßenverkehr verursacht wurden und nicht durch externe Ursachen, wie z. B. durch den Staub der Sahara oder durch das Abbrennen von landwirtschaftlichen Flächen oder Wäldern.